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   BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21   

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BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 (https://dejure.org/2022,34208)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor Stickstoff-Immissionen; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Schweinezuchtbetriebs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schutzwürdigkeit der Lage des Grundstücks eines Eigentümers im Naturpark vor Stickstoff-Immissionen; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung des Schweinezuchtbetriebs

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 95
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Der den Prüfungen der Stickstoffauswirkungen durch die Erweiterung der Schweinemastanlage ergänzend zur TA Luft 2002 zugrunde gelegte LAI-Leitfaden 2012 ist keine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - BVerwGE 171, 140 Rn. 21 f.).

    Die Beschwerde rügt, der Verwaltungsgerichtshof weiche vom Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 - ab, wonach der LAI-Leitfaden 2012 im gerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung entfalte (BVerwGE 171, 140 Rn. 21), indem er sich bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit des klägerischen Waldgrundstücks strikt an der Regelung dieses Leitfadens orientiere.

  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 3.18

    Gefahr erheblicher Geruchsbelästigungen für die Allgemeinheit oder die

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Seine Auslegung ist nicht Rechtsanwendung, sondern auf der Grundlage zusammengefassten technischen Wissens Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 8 zur Geruchsimmissions-Richtlinie).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 18.06.2018 - 4 B 63.17

    Beschwerde gegen die gerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2018 - 4 B 63.17 - juris Rn. 7 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Ist die Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es das Grundrecht auf Eigentum nach Art. 14 GG nicht gebietet, allein im öffentlichen Interesse erlassene Schutzvorschriften für Natur und Landschaft als individualschützend auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2021 - 7 C 3.20 - BVerwGE 171, 292 Rn. 9 f.), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine für die Kläger günstigere Einordnung ihres Waldgrundstücks nicht in Betracht kommt.
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass die vorgelegten, aufgrund von Einwänden der Kläger später ergänzten gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 37 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 122 Rn. 6) aufweisen.
  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2002 - 7 B 92.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318 S. 29 und vom 21. Januar 2020 - 1 B 65.19 - Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 382 Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Unschädlich ist, dass nicht der Beklagte, sondern die Beigeladene als Vorhabenträgerin die gutachterlichen Stellungnahmen eingeholt hat, da diese in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 98 Rn. 182).
  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Unschädlich ist, dass nicht der Beklagte, sondern die Beigeladene als Vorhabenträgerin die gutachterlichen Stellungnahmen eingeholt hat, da diese in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einem behördlich veranlassten Gutachten gleichzustellen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Februar 2022, § 98 Rn. 182).
  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21
    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass die vorgelegten, aufgrund von Einwänden der Kläger später ergänzten gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 37 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 3.19 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 122 Rn. 6) aufweisen.
  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13

    Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil

  • BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21

    Beteiligung der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01

    Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach

  • BVerwG, 24.08.2023 - 7 B 5.23

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Eine solche Anwendung der GIRL im Rahmen einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls ist nicht Rechtsanwendung, sondern auf der Grundlage zusammengefassten technischen Wissens Tatsachenfeststellung und daher nicht revisibel (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2018 - 4 B 3.18 - BRS 86 Nr. 158 und vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 9 ).

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).

    Ist die Berufungsentscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt worden (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).

  • BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23
    Ist die Entscheidung der Vorinstanz - wie hier zur Auslegung des Begriffs des Allgemeinwohls in § 86 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).
  • BVerwG, 17.07.2023 - 10 B 17.22

    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der fehlgeschlagenen Sanierung eines

    Damit macht sie letztlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Berufungsurteils geltend, auf die eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.12.2023 - 8 ZB 23.687

    Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Frankenschnellweg -

    Ist aber das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2023 - 7 B 5.23 - juris Rn. 29; B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11; BayVGH, B.v. 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806 - NVwZ 2018, 511 = juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 18.12.2017 - 15 ZB 17.31757 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.12.2023 - 7 B 9.23
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).
  • BVerwG, 23.10.2023 - 7 B 7.23

    Klage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung nebst

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 13).

    Ist die Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt worden, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

    Sein Hinweis darauf, der Wald sei gem. Art. 1, 13 BayWaldG der Allgemeinheit als Erholungsraum zur Verfügung zu stellen, sowie auf die Regeln zur Bewirtschaftung des Waldes gem. Art. 14 BayWaldG verdeutlicht vielmehr, dass insoweit nicht der Schutz von Rechten gerade des Antragstellers inmitten steht (vgl. zum fehlenden Drittschutz des Art. 1 BayWaldG auch BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 62, Rn. 75; hierzu BVerwG, B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Sein Hinweis darauf, der Wald sei gem. Art. 1, 13 BayWaldG der Allgemeinheit als Erholungsraum zur Verfügung zu stellen, verdeutlicht vielmehr, dass insoweit nicht der Schutz von Rechten gerade des Antragstellers inmitten steht (vgl. zum fehlenden Drittschutz des Art. 1 BayWaldG auch BayVGH, U.v. 7.5.2021 - 22 B 18.2189 u.a. - juris Rn. 62, Rn. 75; hierzu BVerwG, B.v. 19.10.2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 7 B 13.22

    Genehmigung für Kompostieranlage

    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 8 B 48.22

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Zudem muss bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt werden, oder dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

  • BVerwG, 24.05.2023 - 7 B 27.22

    Verwerfung der Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544

    Erfolglose Klage eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens

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